10 Fakten zum Thema PSA

10 Fakten zum Thema PSA

Geschätze Lesezeit: 5 Minuten

In der heutigen Welt ist die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ein entscheidender Bestandteil des Schutzes vor verschiedenen beruflichen Gefahren und Gesundheitsrisiken. Unabhängig davon, ob Sie mit Chemikalien, Krankheitserregern oder Luftverunreinigungen arbeiten, ist es wichtig, die Grundlagen der PSA zu kennen. Im Folgenden finden Sie zehn wichtige Fakten über PSA, wobei der Schwerpunkt auf FFP, Halbmasken, Filtern und Schutzbrillen liegt.

  1. Arten der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
    PSA umfasst verschiedene Ausrüstungen, die den Träger vor Gefahren am Arbeitsplatz schützen. Dazu gehören Helme, Handschuhe, Schutzbrillen, Atemschutzgeräte und mehr. Jedes Teil dient einem spezifischen Schutzzweck. Bei vielen Arbeiten kommt man vor allem um Handschuhe, Schutzbrillen und Atemschutzgeräte wie FFPs, Halbmasken oder Vollmasken nicht drumherum.

  2. Kennzeichnung und Normen
    Die persönliche Schutzausrüstung muss bestimmte Normen erfüllen, um als sicher zu gelten und verkauft zu werden. Die Kennzeichnung nach europäischen Normen wie "CE" oder deutschen Normen wie "DIN" zeigt an, dass die Ausrüstung getestet und den Sicherheitsstandards entsprechend zertifiziert wurde. Viele einzelne Kategorien werden nach technischen Standards wie einer „EN-Norm“ zugelassen. So ist für FFPs die EN 149 diejenige, die die konkreten Anforderungen an eine im EN-Raum zugelassene FFP klassifiziert.

  3. Richtige Auswahl und Passform
    Es ist wichtig, die richtige PSA für den jeweiligen Arbeitsbereich auszuwählen. Die Passform spielt eine entscheidende Rolle für den Schutz. Nicht jedes Gesicht ist beispielsweise gleich. Bei einem mag eine Maske also perfekt sitzen, weil er ein schmales und langes Gesicht hat, bei einem anderen wiederum passt sie nicht. Diese Person benötigt ein anderes Design einer Maske, um die geforderte Schutzwirkung aufrechtzuerhalten. Man kann die Dichtigkeit mit einem sog. Fit-Testing (Anpassungsüberprüfung) feststellen. Mehr dazu finden Sie hier.

  4. Wartung und Pflege
    Regelmäßige Wartungen, Instandhaltungen und die richtige Pflege verlängern die Lebensdauer der Ausrüstung und gewährleisten ihre Wirksamkeit. Nicht nur aus hygienischen Gründen sollte die PSA regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden, sondern auch, um mögliche technische Defekte feststellen zu können. Hinweise sowie Anweisungen finden Sie in der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Produktes.

  5. Gesetzliche Vorschriften und Arbeitsschutz
    In Deutschland gibt es Vorschriften, die Arbeitgeber verpflichten, PSA bereitzustellen und deren Nutzung zu überwachen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschriften sind hierbei relevant. Generell wird nach dem sog. STOP-Prinzip vorgegangen. Somit muss eine Gefahr erst durch eine Substitution des Gefahrstoffs, dann durch technische und dann wiederum durch organisatorische Maßnahmen versucht werden einzudämmen. Am Ende kommt dann die PSA.

  6. Gefährdungsbeurteilung
    Man kann die notwendige PSA nur dann richtig auswählen, wenn man die jeweiligen Eckdaten zur Gefahr kennt. Dazu zählen z. B. Art des Gefahrstoffs, ihre Konzentration, Dauer der Exposition sowie andere Umgebungseinflüsse (Temperatur, Feuchtigkeit etc.). Deswegen bedarf es einer Gefährdungsbeurteilung, die je Arbeitsplatz aufgestellt wird. In den meisten Fällen wird sie vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgestellt.

  7. Tragekomfort
    Die PSA sollte nicht nur sicher schützen, sondern auch bequem zu tragen sein, um die Arbeitsleistung nicht zu beeinträchtigen. Wenn man mehrere Stunden je Tag mit der persönlichen Schutzausrüstung arbeitet, sollte sie nicht behindern, sondern im besten Fall so konzipiert sein, dass man sie kaum merkt. Deswegen setzen Hersteller von Atemschutzgeräten viele Ressourcen in die Entwicklung von komfortablen Atemschutzgeräten und anderer PSA.

  8. Spezialisierte PSA für verschiedene Branchen
    Unterschiedliche Branchen erfordern spezifische PSA. Zum Beispiel benötigen Bauarbeiter andere Schutzausrüstung als Laboranten. Ein Bauarbeiter muss sich vor herunterfallenen Gegenständen mit einem Helm schützen – im Labor muss man eher darauf achten, dass man das zu untersuchende Objekt nicht mit seiner eigenen Atemluft belastet. Die PSA sollte dementsprechend den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsumfelds entsprechen.

  9. Die richtige Filterauswahl
    Die Wahl des richtigen Filters für Ihre Halbmaske, Vollmaske oder das Gebläsefiltergerät ist entscheidend. Nur der passende Filter kann den Gefahrstoff binden und Sie nachhaltig schützen. Dementsprechend werden die Filter nach ihren Schutzfunktionen unterschieden, darunter Partikelfilter für Staub und Gasfilter für chemische Dämpfe. Bei einem Schutz vor beidem können Kombinationsfilter eingesetzt werden. Voraussetzungen für einen Einsatz einer Maske-Filter-Kombination sind Kenntnisse über den Gefahrstoff. Dazu zählen die Art des Gefahrstoffs, die Konzentration, die Dauer der Exposition, mögliche andere auftretende Stoffe (Stichwort Kreuzkontamination) oder die Umgebungseinflüsse wie Temperatur oder Feuchtigkeit.

  10. Schulung und Ausbildung
    Angemessene und wiederkehrende Schulungen und Ausbildungen zur korrekten Verwendung von PSA sind unerlässlich. Als Beispiel ist hier die jährliche Unterweisung zu nennen, in der Träger von Atemschutz und anderer PSA theoretisch und praktisch auffrischende Informationen abspeichern können. Denn das Wissen um die Ausrüstung, ihre Grenzen und die richtige Verwendung kann einen wesentlichen Beitrag zu Ihrer Sicherheit leisten.