Häufig gestellte Fragen
Leider ist es nicht möglich, die von Dräger gelieferten FFP-Schutzmasken wiederaufzubereiten.
FFP2 und FFP3 Masken sind als Einwegprodukt geprüft und zugelassen. So sieht es die zugrundeliegende Norm für FFP-Masken, die EN149, vor. Somit ist eine Wiederaufbereitung für diese Masken nicht vorgesehen. Die Schutzwirkung unserer Masken basiert auf folgender Technologie: Sie haben sowohl eine mechanische als auch eine elektrostatische Schutzwirkung. Die mechanische Schutzwirkung basiert auf der Anordnung des Filtermaterials und dessen eigentlicher Filterleistung. Die elektrostatische Schutzwirkung sorgt dafür, dass Partikel an den Fasern des Materials quasi festgehalten werden. Diese Elektrostatik der FFP-Maske kann bei einer Reinigung, Desinfektion oder anderen Wiederaufbereitungen, z. B. durch UV-Bestrahlung, radioaktive Strahlung oder Hitze, geschädigt oder ganz zerstört werden. Die FFP-Maske würde dann ggf. keine Schutzwirkung mehr besitzen. Im Zuge der Zertifizierung werden FFP2-Masken 24 Stunden bei 70°C gelagert. Dabei nehmen sie keinen Schaden. Diese Temperatur reicht laut den Untersuchungen der FH Münster jedoch nicht aus, um die Viren- und Bakterienkonzentration in ausreichendem Maße zu reduzieren – das wäre erst nach 60 Minuten bei 80°C trockener Hitze der Fall. Durchgeführte Tests in unserem Labor mit unseren FFP2-Masken haben ergeben, dass bei 80°C jedoch die Masken in ihrer Qualität in Mitleidenschaft gezogen werden können.
Desinfektionsmittel wie Isopropyl, Ethanol und andere Reinigungsmittel können ebenfalls die Ladung des Filtermaterials zerstören. Eine Reinigung der Schutzmaske in der Waschmaschine, Spülmaschine oder in einem Wasserbad ist ebenfalls nicht möglich.
Da alle oben genannten Verfahren das Filtermaterial dauerhaft beschädigen, arbeitet Dräger nicht an einem Wiederaufbereitungsverfahren. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Angaben in der Gebrauchsanweisung für die jeweiligen Produkte.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat in diesem Zusammenhang eine Bewertung der Wiederaufbereitung von filtrierenden Halbmasken (FFPs) in der Arbeitswelt abgegeben:
Bewertung der Wiederaufbereitung von filtrierenden Halbmasken in der Arbeitswelt (BAuA)
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf den betrieblichen und den privaten Bereich:
Sie dürfen eine FFP-Schutzmaske maximal eine Schicht, also 8 Stunden, lang tragen. Falls allerdings Infektionserreger wie das Coronavirus SARS-CoV-2 in der Umgebung vorhanden sind, muss die FFP-Schutzmaske nach jedem Absetzen entsorgt werden. Diese Information finden Sie ebenfalls in der Gebrauchsanweisung der Produkte. Beachten Sie ebenfalls die Vorgaben der DGUV Regel 112-190 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Einer der Gründe hierfür liegt im An- und Ablegen der Maske. Beim erneuten Aufsetzen kann nicht sichergestellt sein, dass das potenziell kontaminierte Maskenäußere nicht in Kontakt mit dem Maskeninneren oder direktem Körperkontakt mit dem Anwender gekommen ist. Des Weiteren ist bei diesem Prozess unklar, wie die Lagerung aussieht – sprich: Wie und wo wird sie gelagert? Haben andere Personen Kontaktmöglichkeiten zur Maske?
Die oben genannten Ausführungen sollten ebenfalls als Orientierung für den privaten Bereich dienen. Bitte vergessen Sie nicht, dass es sich bei einer FFP-Schutzmaske um ein Einwegprodukt handelt, welches regelmäßig entsorgt und durch eine neue Maske ersetzt werden sollte. Die Regel 112-190 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. empfiehlt bei körperlicher Tätigkeit eine zusammenhängende Gebrauchsdauer von 75 Minuten für Masken ohne Ausatemventil. Danach wird eine Pause von 30 Minuten vorausgesetzt. Hintergrund ist unter anderem, dass das Ein- und Ausatmen durch das Maskenmaterial eine körperliche Belastung darstellt. Nutzen Sie diese Werte gern als Orientierung für den täglichen Gebrauch der Maske, beispielsweise beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Als zugelassene Sicherheitsprodukte basiert die Nutzungsdauer der FFP-Masken auf den nationalen Bestimmungen und Richtlinien sowie Gesetzen.
Bitte bedenken Sie zudem, dass geeigneter Atemschutz eine Infektion auf anderem Wege nicht verhindern kann, beispielsweise eine Schmierinfektion, also wenn kontaminierte Hände oder Gegenstände mit Mund, Nase, oder Augen in Berührung kommen. Waschen Sie sich daher regelmäßig die Hände, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.
Dräger rät als Hersteller von der Verwendung seiner bereits abgelaufener FFP-Schutzmasken und Atemschutzfilter ab. Es können keine pauschalen Aussagen darüber getroffen werden, inwiefern sie ihre eigentliche Schutzleistung noch besitzen. Z.B. könnte eine abgelaufene FFP3 dementsprechend nicht mehr die normative Schutzleistung einer FFP3 aufweisen. Grund hierfür ist die elektrostatische Eigenschaft des Filtermaterials, die über die Jahre abnimmt. Nur ein Test in einem zugelassenen Labor mit der entsprechenden Ausrüstung kann jedoch Informationen zur grundlegenden Norm EN 149 liefern, mit der die aktuelle Leistung überprüft und gemessen wird.
Die Bezeichnungen FFP1, FFP2 und FFP3 stellen eine spezifische Schutzklasse gemäß der Norm EN 149 für partikelfiltrierende Halbmasken dar. FFP-Schutzmasken reduzieren dabei den Anteil schädlicher Partikel in der eingeatmeten Luft. Sie können zum Schutz vor festen und flüssigen nicht flüchtigen Partikeln verwendet werden, die z. B. durch Schleifen, Schmirgeln, Fegen, Sägen oder Bohren entstehen.
- FFP1: filtertet min. 80% der Aerosole; Einsatz bei bis zum 4-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes
- FFP2: filtertet min. 94% der Aerosole; Einsatz bei bis zum 10-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes
- FFP3: filtertet min. 99% der Aerosole; Einsatz bei bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes
Die Dräger FFP-Schutzmasken sind nach (EU) 2016/425 und EN 149:2001+A1/2009 getestet und zugelassen. Die entsprechenden Konformitätserklärungen finden Sie unter Eingabe des Produktnamens oder der Dräger Artikelnummern unter dem nachfolgenden Link: www.draeger.com/product-certificates
In Hinblick auf die aktuelle Pandemiesituation können FFP-Schutzmasken den Anteil biologischer Schadstoffe, wie zum Beispiel COVID-19-Viren, in der eingeatmeten Luft reduzieren.
Zum Schutz vor dem Coronavirus (SARS-CoV-2) sind mindestens Masken der Klasse FFP2 notwendig, besser sind Masken der Klasse FFP3. FFP1 können keine luftgetragenen biologischen Stoffe wie SARS-CoV-2 Viren filtern. Auch FFP2 Masken können dies nur bis zu einem bestimmten Grad. Eine FFP1 ist hierbei ähnlich zu betrachten wie ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) und zwar dient sie der Minderung der Tröpfchen-Freisetzung (vorwiegend Fremdschutz, da Wirkung als Spuckschutz) und der Kontaktberührung (Schmierinfektion) mit Mund und Nase (Schleimhäute).
Sie können das Risiko einer Infektion oder Krankheit aber nicht ausschließen. Das Einatmen eines einzelnen Erregers kann gefährlich sein und zu schwerer Erkrankung führen. Für diese Schadstoffe sind noch keine gesetzlichen und behördlichen Grenzwerte festgelegt. Die FFP Schutzmasken verhindern eine Infektion auf anderem Wege nicht (z. B. wenn kontaminierte Hände oder Gegenstände mit Mund, Nase, oder Augen in Berührung kommen). Häufiges Waschen der Hände kann das Infektionsrisiko reduzieren, aber nicht beseitigen.
Vergleichen Sie hierzu bitte auch die Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 (Stand 30.09.2020)
Link BAuA -Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Das Ventil einer FFP Atemschutzmaske verringert den Ausatemwiderstand und wirkt feuchtigkeitsregulierend für den Maskenträger. Die Nutzung einer FFP Maske mit Ventil dient nur dem Eigenschutz, nicht dem Fremdschutz, da die ausgeatmete Luft ohne Filtrierung durch das Maskenmaterial nach außen ausgeatmet wird.
Der Zweck einer chirurgischen Maske (sogenannte OP-Maske) besteht darin, vor dem Eindringen von versprühten Flüssigkeiten zu schützen und andere vor Tröpfchen in der vom Träger ausgeatmeten Luft zu schützen. Eine Atemschutzmaske schützt den Träger vor dem Einatmen winziger Partikel, Tröpfchen und Aerosole in der Luft.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in diesem Zusammenhang eine Übersichtsgrafik erstellt, die die Unterschiede einfach erklärt:
Der Mund-Nase-Schutz bietet demzufolge eine "begrenzte Barrierewirkung bezüglich gegenseitiger Infektion".
Eine Atemschutzmaske der Filterklasse FFP2 und FFP3 "filtert bei korrekter Verwendung Viren aus der Atemluft der tragenden Person. Die Filterleistung ist abhängig von der Filterklasse FFP 2 oder FFP 3.
Quelle: Plakat: Schutzmasken - Wo liegt der Unterschied (DGUV) - Link
- Die FFP Maske entsprechend dem Verwendungszweck FFP2 oder FFP3 auswählen.
- FFP aus der Verpackung nehmen.
- Sicherstellen, dass das Filtermaterial keine Löcher oder Risse aufweist.
- FFP in die Hand nehmen, die Bänderung hängt dabei unter der Hand.
- FFP unter das Kinn und über die Nase halten. Die untere Schlaufe dehnen und über den Kopf in den Nacken ziehen. Die obere Schlaufe hoch auf dem Hinterkopf anlegen.
- Bei FFPs mit verstellbarer Bänderung den Verschluss der oberen Schlaufe so einstellen, dass die Halbmaske fest sitzt.
- Den Nasenclip mit beiden Händen an die Nasenkontur anpassen.
- Um den Dichtsitz zu prüfen, die FFP mit beiden Händen umfassen und kräftig ausatmen. Sollte Luft entweichen, die FFP zurechtrücken. Sicherstellen, dass der Nasenclip an die Nasenkontur angepasst ist.
Anlegen einer FFP Maske
In diesem Video können Sie sich den Vorgang ansehen.
Die Dräger FFP Atemschutzmasken der Serie 1700 C werden in unserem Werk in Frankreich produziert. Entwickelt werden alle Dräger Atemschutzmasken in Lübeck, am Hauptsitz vom Drägerwerk.
Atemschutzexpertise – seit mehr als 100 Jahren
›Modell 1903‹ – so hieß der erste ›Dräger-Atmungsapparat‹, der zu Beginn des 20. Jahrhunderts erfunden wurde, um Bergarbeiter bei Grubenunglücken mit Sauerstoff zu versorgen. Schon drei Jahre später rettete das Nachfolgemodell ›1904/09‹ beim dramatischen Grubenunglück von Courrières 600 Menschen das Leben. Seitdem gehören wir zu den Innovationstreibern im Segment und haben den Atemschutz stetig weiterentwickelt.
Unsere Experten entwickeln Atemschutzgeräte auf dem neuesten Stand der Technik, die zusammen mit der weiteren Schutzausrüstung die hohen Standards der Arbeitssicherheit erfüllen. Von der partikelfiltrierende Halbmasken (FFP) für den leichten Atemschutz über Pressluftatmer und Druckluftgeräte für den schweren Atemschutz bis hin zu Fluchthauben für Gefahrensituationen bietet Ihnen Dräger ein umfangreiches Portfolio.
Beziehen Sie unsere FFP-Atemschutzmasken direkt vom Hersteller und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und der kontinuierlichen Qualitätskontrolle und Produktverbesserung.
Kennzeichnung D: Erfolgreich bestandener Dolomitstaub-Einspeichertest gegen das Verstopfen (“clogging”) – optionaler Teil des EN-Standards
Kennzeichnung NR: Die Maske darf für maximal eine Arbeitsschicht (8 Stunden) eingesetzt werden
Wir bieten partikelfiltrierende Halbmasken (Staubmasken) sowohl in Universalgrößen als auch in den Größen S und M/L an. Das Angebot hängt von der Produktserie ab.
Die folgenden Masken werden in der Universalgröße angeboten:
- X-plore 1300 (1310; 1310 V; 1320; 1320 V)
- X-plore 1700 (1710; 1710 V; 1720 C; 1720 CV; 1730 C; 1730 CV)
Die folgenden Masken sind sowohl in S als auch in M/L erhältlich:
- X-plore 1330 V
- X-plore 1900 (1910; 1920 V; 1920; 1920 V; 1930; 1930 V)
Bei den Universalgrößen kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass die Maske gerade bei kleineren Gesichtern nicht passt und damit auch nicht dicht sitzt.
Bei der Suche nach dem passenden Atemschutz stellt sich die Frage, ob eine Vollmaske benötigt wird oder auch eine Halbmaske reicht.
Halbmasken bieten Schutz vorm Einatmen verschiedene Gase und Partikel entsprechend dem eingesetzten Filter. Allerdings ist die Auswahl an Filtern begrenzt, da in der EU nur ein Filtergewicht von maximal 300g bei Halbmasken erlaubt ist. Sie sind leichter als Vollmasken und daher angenehmer zu tragen.
Vollmasken schützen sowohl die Atemwege als auch die Augen. Die Gewichtsbegrenzung bei Filtern fällt weg, womit eine größere Auswahl an Filtern möglich wird. Die stärkeren Filter haben meist einen höheren Atemwiderstand.
Die passende Auswahl hängt somit hauptsächlich davon ab, welcher Filter benötigt wird und ob die Augen vor Gasen oder Partikeln geschützt werden müssen.
Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne über das Serviceformular
Informationen zu unterschiedlichen Gefahrenstoffen finden Sie bei Dräger VOICE
Grundsätzlich beträgt die Lebensdauer unserer PARAT Brandfluchthauben 8 Jahre. Durch einen Filterwechsel nach 8 Jahren lässt sich die Lebensdauer um weitere 8 Jahre auf 16 Jahre erhöhen. Dies bietet Ihnen auf lange Sicht eine große Kostenersparnis. Der Filter lässt sich nach entsprechendem Training sehr einfach eigenhändig wechseln.
Ausnahme PARAT 5550: nach 8 Jahren muss das Austauschset gewechselt werden.
In unserem Shop finden Sie Halb- und Vollmasken mit 3 verschiedenen Filter(anschluss)-Systemen:
- X-plore 3300/3500 Halbmasken sowie X-plore 5500 Vollmasken sind mit den Dräger X-plore Bajonettfiltern kompatibel
- X-plore 6300 Vollmasken sind mit allen Filtern mit RD40-Gewinde kompatibel
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Produktseiten.
Sie können zwischen zwei Verpackungen wählen: Das Hard Case schützt vor Spritzwasser (IP54) und das Soft Pack ist staubgeschützt (IP5). Sowohl das Hard Case als auch das Soft Pack haben Sichtfenster, um das Ablaufdatum des Filters und den Zustand des Gerätes zu kontrollieren.
Besonders praktisch: Die Schutzversiegelung am Verschluss der Verpackung zeigt Ihnen, ob die Verpackung bereits geöffnet wurde oder nicht.
Unsere Schutzbrillen X-plore 8000 sind in drei Kategorien unterteilt:
X-plore 8300 Schutzbrillen: Klassische Schutzbrillen, die Schutz vor etwa 3/4 aller Industrieanwendungen bieten.
X-plore 8100 Überbrillen: Schutzbrillen, die vor allem zum Tragen über der eigenen Korrekturbrille entwickelt wurden.
X-plore 8500 Vollschutzbrillen: Schutzbrillen für erhöhte Gefahren. Diese Brillen umschließen die Augen komplett und bieten so einen Schutz vor Aerosolen, Partikeln und Gasen
Sowohl die Überbrillen Dräger X-pect 8100 als auch die Vollsichtbrillen Dräger X-pect 8500 sind mit persönlichen Korrekturbrillen kompatibel. Desweiteren ist die Dräger X-pect 8240 Schutzbrille für Brillenträger geeignet.
Die maximalen Abmessungen der Korrektions-Unterbrille betragen: 140mm Breite x 40mm Höhe x 6mm Tiefe.
Die Größen sind auch in den FAQ und den Produktbildern angegeben.
Bitte beachten Sie, dass diese Maße nur ungefähre Richtwerte sind und jede Brille eine andere Form hat. Dazu gehören auch runde oder ovale Gläser.
Die Tönung der Scheiben spielt eine wichtige Rolle bei der Wahl Ihrer Brille. Die Lichtverhältnisse variieren von einer Anwendung zur anderen. Die richtige Tönung bietet den optimalen Komfort bei unterschiedlichsten Lichtverhätnissen.
Unser Schutzbrillenportfolio enthält Schutzbrillen mit drei verschidenen Farbtönungen: Klar, Gelb und Grau.
- Klar: lässt das Licht maximal durch; für den allgemeinen Gebrauch
- Gelb: verstärkt die Kontraste; für den Gebrauch bei schwachem Licht
- Grau: verringert die Ermüdung der Augen; für den Gebrauch bei grellem Licht oder Sonnenschein
Mit dem DrugCheck 3000 Test-Kit können Sie die Probanden auf bis zu sechs Substanzklassen gleichzeitig testen: Kokain (COC), Opiate (OPI), Amphetamin (AMP), Methamphetamine/Designer Drogen (bspw. Ecstasy, MDMA)(MAMP), Benzodiazepine (bspw. in Medikamenten)(BZO) und Cannabis (THC). Von den aufgeführten Substanzklassen ist Cannabis die am häufigsten konsumierte Droge mit dem am schwierigsten nachzuweisenden Wirkstoff (THC = delta-9-tetrahydrocannabinol). Deshalb wurde der DrugCheck 3000 für den THC Test optimiert und erlaubt nun zwei Messoptionen: Je nach gewählter Wartezeit (Vorinkubation) des Tests eine schnelle Messoption mit einem höheren, oder eine sensitive Messoption mit einem niedrigen THC Grenzwert (Cut-Off). Der gesamte Test dauert lediglich 3 – 5 Minuten.
Beim DrugCheck 3000 gibt es zwei Testoptionen für THC: Ein schneller Modus mit einem höheren THC-Grenzwert und einen sensitiven Modus mit einem niedrigeren THC-Grenzwert.
Abhängig von der gewünschten Nachweisgrenze für THC muss eine der folgenden Messoptionen ausgewählt und die jeweilige Wartezeit (Vorinkubation) eingehalten werden:
a) Messmodus schnell: 10 Sekunden warten.
b) Messmodus sensitiv: 60 Sekunden warten.
Vollständige Angaben zu den Grenzwerten in ng/ml für alle Substanzen finden Sie auf der Verpackung des Dräger DrugCheck 3000
Mit der Dräger DrugCheck® App können Sie Ihre Testergebnisse in wenigen Schritten scannen, auswerten, protokollieren und archivieren.
Es besteht die Möglichkeit, nach Videoanleitung sicher durch die Handhabung des DrugCheck 3000 geleitet zu werden, sowie das Testergebnis mit Hilfe der Smartphone Kamera auswerten zu lassen und zur weiteren Verwendung festzuhalten. Zusammen mit den persönlichen Daten der testenden Person und des Probanden mit Datum, Uhrzeit und den geographischen Daten können die Ergebnisse nachhaltig und übersichtlich protokolliert werden. Der Datenspeicher ermöglicht es, die erzeugten Messprotokolle zu einem späteren Zeitpunkt wieder abzurufen. Mit dem Smartphone können die Daten schnell und unkompliziert weitergeleitet werden. So ist es möglich, auf Basis der Messergebnisse auch von entfernten Orten aus Handlungsempfehlungen abzugeben.
App im Google Playstore ansehen: Dräger DrugCheck
App im Apple Appstore ansehen: Dräger DrugCheck
Der DrugCheck 3000 ist ein Schnelltest auf Antikörperbasis. Vor Gericht in Deutschland wird jedoch eine beweissichere laborchemische Auswertung (meist einer Blutprobe) benötigt. Daher kann der DrugCheck 3000 nicht vor Gericht verwendet werden, sondern muss durch einen Labortest bestätigt werden.
Dass der Proband die Speichelprobe manipuliert, ist unwahrscheinlich. Im Vergleich zu einer Urinprobe lässt sich der Vorgang der Probenentnahme einfach überprüfen. Bei Urinproben kann es bei Abgabe der Probe zu Manipulationen kommen. Die Auswertung der Probe findet im Gehäuse des DrugCheck 3000 statt und kann nicht von außen beeinflusst werden, solange die testende Person die Durchführungshinweise der Verpackungsbeilage beachtet und den DrugCheck 3000 ordnungsgemäß anwendet.
In diesem Video können Sie sich den Vorgang ansehen.
Der Alcotest 4000 bietet die folgenden Messeinheiten an:
%, ‰, g/L, mg/100 mL, mg%, mg/mL, mg/L, μg/100 mL, μg%, μg/L, g/210 L (Reihenfolge wie im Gerät)
Der Einrichtungsassistent fordert den Nutzer beim ersten Einschalten auf, seine favorisierte Einheit auszuwählen. Diese kann später jederzeit geändert werden (siehe Menü: Messeinheit).
Gängige Messeinheiten sind mg/L (Polizei) und ‰ (Autofahrer).
Mit einer vollen Batterie schafft der Alcotest 4000 circa 1500 Tests. Bitte beachten Sie die Betriebsanleitung bezüglich Wartezeit zwischen den einzelnen Tests.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Chemikalien schützt vor Substanzen, die eine Gefährdung für den Träger bedeuten können. Die Substanzen treten in unterschiedlichen Aggregatszuständen (fest, flüssig oder gasförmig) auf. Dabei ist darauf zu achten, dass Umgebungsbedingungen (wie Temperatur, Luftdruck, Feuchtigkeit, etc.) Einfluss auf eine Veränderung des Aggregatzustandes haben können. Zum Beispiel können einige Flüssigkeiten gasförmig werden, wenn sich die Umgebungstemperatur ändert.
Daher muss bei der Auswahl des richtigen Körperschutzes auf verschiedene Umgebungsbedingungen geachtet werden, die im Einsatz relevant werden können.
Bei der Schutzkleidung unterscheidet man zwischen „gasdichter (Typ 1)“ und „flüssigkeitsdichter (Typ 3 und 4)“ Schutzkleidung. Ein Schutz gegen Feststoffe oder eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien wird bereits durch sehr einfache Schutzkleidung erreicht (Typ 5 und 6).
Die Chemikalienschutzanzüge entsprechen der PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Gemäß dieser PSA-Verordnung fällt Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Partikeln, Flüssigkeiten oder Gasen in die Kategorie III. Diese Kategorie umfasst ausschließlich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen, wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden in Zusammenhang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Gemischen führen können. Die Richtlinie bzw. die Verordnung fordert als Grundlage für das Inverkehrbringen von Persönlicher Schutzausrüstung der Kat. III auf dem Europäischen Binnenmarkt, dass diese eine EG Baumusterprüfung auf der Basis von harmonisierten Europäischen Normen durchlaufen haben. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über relevante Europäische Normen für Schutzkleidung Typ 1 bis Typ 6. Dabei unterscheidet man zwischen Normen, die den kompletten Schutzanzug betreffen sowie Normen, die nur das Material oder übergreifende Aspekte untersuchen oder festlegen.
Schutzanzug-Normen:
EN 943-1: Schutzkleidung gegen feste, flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel - Teil 1: Leistungsanforderungen für Typ 1 (gasdichte) Chemikalienschutzkleidung EN 943-2: Schutzkleidung gegen feste, flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel - Teil 2: Leistungsanforderungen für gasdichte (Typ 1) Chemikalienschutzanzüge für Notfallteams (ET) EN 14605: Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien - Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzanzüge mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder spraydichten (Typ 4) Eigenschaften EN 13982-1: Schutzkleidung gegen feste Partikeln - Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung, die für den gesamten Körper einen Schutz gegen luftgetragene feste Partikeln gewährt (Kleidung Typ 5) EN 13034: Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien - Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB) EN 1073-1: Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination — Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren für belüftete Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel EN 1073-2: Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination - Teil 2: Anforderungen und Prüfverfahren für unbelüftete Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel
Normen für System-Zulassungen mit PAPR / Druckluftschlauchgeräten
Material-Zulassungen
EN 14126: Schutzkleidung - Leistungsanforderungen und Prüfverfahren für Schutzkleidung gegen Infektionserreger EN 1149-5: Schutzkleidung - Elektrostatische Eigenschaften - Teil 5: Leistungsanforderungen an Material und Konstruktionsanforderungen
Prüfverfahren und Leistungseinstufung
EN 14325: Schutzkleidung gegen Chemikalien - Prüfverfahren und Leistungseinstufung für Materialien, Nähte, Verbindungen und Verbünde EN ISO 17491-3: Schutzkleidung – Prüfverfahren für Chemikalienschutzkleidung – Teil 3: Bestimmung der Beständigkeit gegen das Durchdringen eines Flüssigkeitsstrahls (Jet-Test) EN ISO 17491-4: Schutzkleidung – Prüfverfahren für Chemikalienschutzkleidung – Teil 4: Bestimmung der Beständigkeit gegen das Durchdringen eines Flüssigkeitssprays (Spray-Test)
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Bei den gasdichten Schutzanzügen Typ 1 unterscheidet man zwischen verschiedenen Atemluftversorgungen und wo diese getragen werden.
Typ 1a: Beim Typ 1a handelt es sich um einen gasdichten Vollschutzanzug mit innen getragenem Pressluftatmer, z.B. Dräger CPS 7900, Dräger CPS 6900 oder CPS 5900
Typ 1b: Beim Typ 1b handelt es sich um einen gasdichten Vollschutzanzug mit außen getragenem Pressluftatmer, z.B. Dräger CPS 7800, Dräger CPS 6800 oder CPS 5800
Typ 1c: Beim Typ 1c handelt es sich um einen gasdichten Vollschutzanzug, bei dem der Träger durch ein externes Druckluftschlauchgerät mit Atemluft versorgt. Der Träger atmet frei aus dem Anzug heraus.
Die Begrifflichkeit „Permeation“ beschreibt den Prozess, bei dem sich eine Substanz durch ein Material auf molekularer Ebene bewegt.
Bei dem Testverfahren zur Bestimmung der Permeationsbeständigkeit wird die Geschwindigkeit verschiedener gasförmiger und flüssiger Chemikalien durch eine Materialprobe gemessen. Diese wird auch als Permeationsrate bezeichnet. Ihre Einheit wird in „µg/cm²/min“ gemessen.
Unter der Durchbruchszeit versteht man die Zeit von Beginn der Prüfung bis zur ersten ermittelten Permeation.
Die Durchbruchszeit und die Permeationsrate sind standardisierte Messwerte, um eine Angabe über die Wirksamkeit der chemischen Barriere eines Stoffes zu beschreiben. Diese Information kann zum Vergleich von unterschiedlichen Materialien für einen effizienten Schutz gegen eine bestimmte Substanz genutzt werden. Je länger die Durchbruchszeit (und dadurch je größer die Beständigkeitsklasse) und je niedriger die Permeationsrate desto besser ist die chemische Barriere des untersuchten Materials.
Diese standardisierten Permeationsdaten wurden unter bestimmten Laborbedingungen und unter Berücksichtigung eines einheitlichen Durchbruchskriteriums (1,0 oder 0,1 µg/cm²/min) ermittelt. Diese Parameter beschreiben die Wirksamkeit eines Materials als Sperrschicht gegen den chemischen Stoff. Die Daten dienen lediglich als Vergleich eines Materials auf seine Widerstandsfähigkeit gegen Permeation und ermöglichen damit eine Auswahl des geeigneten Materials gegen gefährliche chemische Stoffe. Dadurch, dass in dem realen Einsatz jedoch meist andere Umweltparameter (insbesondere andere Temperatur, Luftfeuchtigkeit und meist geringere Konzentration des Gefahrstoffes) vorkommen, können die standardisierten Permeationsdaten nicht in eine sichere Tragezeit übersetzt werden! Ebenso lässt sich das Lebensende eines Anzuges nicht über eine kumulierte Subtraktion der Kontaktzeiten ermitteln. Aussagen über die Lebensdauer eines Anzuges erhält man über andere Prüfparameter.
Unter Penetration versteht man den Durchfluss von Chemikalien durch Poren, Löcher oder Öffnungen eines Materials. Dabei können die Löcher im Anzugmaterial aus einer vorherigen mechanischen Beschädigung entstanden sein.
Die Penetration eines Schutzanzuges wird nach der DIN EN ISO 6530 bestimmt. Bei dem Test der Penetration werden nur flüssige Chemikalien verwendet. Die Chemikalie fließt durch eine Injektionskanüle in eine Rinne, in der der Stoff des Chemikalienschutzanzugs ausgelegt ist. Bei diesem Test werden der Penetrationsindex, der Abweisungsindex und der Absorptionsindex in einer Wertigkeit von 1 bis 3 angegeben.
Diese Parameter dienen lediglich bei der Auswahl an Materialen, die eine flüssigkeitsabweisende Eigenschaft haben sollen, aber keine Gasdichtigkeit benötigen.
Dekontamination ist das Entfernen von gefährlichen Verunreinigungen (Kontaminationen) von Personen, Objekten oder ungeschützten Flächen. Die Gefährdungen können dabei radioaktiver (A), biologischer (B) oder chemischer (C) Natur sein. Hauptzweck der Dekontamination ist es, die Außenseite des Anzugs ausreichend zu reinigen, damit der Träger den Anzug ausziehen kann, ohne in Kontakt mit den Chemikalien zu gelangen, vor denen der Anzug ihn oder sie bewahrt hat.
Eine Reinigung im Zusammenhang mit Schutzanzügen beschreibt das Entfernen von unkritischen Fremdstoffen von Ausrüstungsgegenständen, wie z.B. Staub oder Schmutz. Dies umfasst neben Aspekten zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit auch ästhetische Gesichtspunkte. Hygienische Reinigung bezieht sich auf Verunreinigungen, die vom Körper des Anzugträgers stammen, z.B. Schweißabsonderungen im Anzug.
Die Desinfektion ist eine Hygienemaßnahme, die dazu dient, Krankheitserreger abzutöten bzw. zu inaktivieren und dadurch ihre Anzahl auf oder in einem Objekt bzw. auf einer Oberfläche deutlich zu reduzieren. Angestrebt wird dabei ein Zustand, in dem eine Infektion unwahrscheinlich wird.
Ein wiederverwendbarer Chemikalienschutzanzug muss in folgenden Fällen ausgemustert werden:
- Er wurde beschädigt und eine Reparatur ist nicht möglich (z.B. ein gerader Riss größer als 20mm).
- Er wurde kontaminiert und kann aufgrund der Eigenschaften des Gefahrstoffes nicht dekontaminiert werden (z.B. Kampfstoffe)..
- Das Anzugmaterial hat sich verändert: Man kann z.B. Versprödungen, Verdickungen, Farbänderungen, Aufweichungen an der Oberfläche feststellen.
- Solche Anzüge – sofern nicht kontaminiert - können ggf. noch als Trainingsanzug genutzt werden, dafür sollte der Anzug entsprechend markiert werden.
Wie der Name bereits ankündigt, kann und soll Einmalschutzkleidung nur „einmal“ verwendet werden. Das Material ist mechanisch nicht dazu ausgelegt, mehrfach verwendet zu werden und die Gefahr einer Zerstörung der Schutzleistung ist gegeben. Weiterhin wird beispielsweise der Anzug mit einem Tape (anstelle einer Reißverschluss-Abdeckung mit Druckknöpfen oder Klett) verschlossen, sodass dieser beim Ausziehen durch das Aufreißen des Tapes zerstört wird. Damit wird gleichzeitig sichergestellt, dass potenziell kontaminierte Schutzkleidung kein zweites Mal verwendet werden kann.
Der Begriff „Begrenzt Wiederverwendbar (Limited use)“ wird in der CEN ISO/TR 11610:2004 genau definiert und bedeutet, dass ein Schutzanzug nur dann mehrfach verwendet werden kann, wenn tatsächlich sichergestellt werden kann, dass der Träger nicht kontaminiert wurde und ein erneutes Tragen des Anzuges auch aus hygienischen Gründen vertretbar ist. Die Materialien für begrenzt wiederverwendbare Schutzkleidung können theoretisch die gleichen wie bei der Einmalschutzkleidung sein, in der Regel sind diese jedoch von den mechanischen Eigenschaften höherwertig, so dass eine begrenzte Wiederverwendbarkeit möglich ist. Weiterhin wird LU Kleidung so ausgestattet, dass die Schutzkleidung beim Ausziehen nicht zerstört wird.
Ein wiederverwendbarer Schutzanzug unterscheidet sich von Einmalschutzkleidung dadurch, dass das Material an sich mechanisch weitaus widerstandsfähiger ist. Dabei besteht das Material aus mehreren funktionalen Schichten. Standardmäßig bietet ein Trägermaterial mechanische Festigkeit. Weitere Schichten (meist extrem dünne Folien) bieten Schutz gegen Chemikalien. Hochwertige Materialien weisen außerdem noch weitere Schichten, wie Elastomere für eine erhöhte mechanische und thermische Widerstandsfähigkeit auf. Dieser Verbund erlaubt durch diese erhöhte Stabilität eine manuelle oder maschinelle Reinigung.
Nein, der Begriff „Begrenzt Wiederverwendbar (Limited use)“ wird in der CEN ISO/TR 11610:2004 genau definiert und bedeutet, dass ein Schutzanzug nur dann mehrfach verwendet werden kann, wenn sichergestellt werden kann, dass der Anzug nicht kontaminiert / beschädigt wurde und ein erneutes Tragen des Anzuges auch aus hygienischen Gründen vertretbar ist. Im Vergleich zu den wiederverwendbaren Schutzanzügen, bei denen das Material an sich schon weitaus mechanisch robuster ist, ist der Aufbau der Materialen in der Regel nur ein Trägervlies mit 1-2 Laminatschichten. Werden diese Materialien / Schutzanzüge manuell oder auch maschinell gewaschen, kann die Laminatschicht zerstört werden, sodass keine Schutzleistung des Anzuges weiterhin gewährleistet werden kann.
Schutzkleidung, die nach der EN 1073 (Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination) zugelassen sind, schützen nicht vor radioaktiver Strahlung, sondern nur vor der Inkorporation von bzw. Kontakt mit radioaktiven Partikeln. In Verbindung mit geeignetem Atemschutz wird das Einatmen oder das Eindringen in Wunden/Körperöffnungen von radioaktiven Partikeln verhindert, die eine innere Verstrahlung des Trägers verursachen würde.
Bei radioaktiver Strahlung unterscheidet man zwischen Alpha-, Beta- und Gamma-Strahlung. In Bezug auf die o.g. Zulassung der Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination wird ausschließlich auf Alpha-Strahlung Bezug genommen, jedoch nicht auf Beta- und Gamma-Strahlung!
Alpha-Strahlen können bereits durch ein Blatt Papier oder eine dünne Alu-Folie abgeschirmt werden, Beta- oder auch Gamma-Strahlen benötigen einen weithöheren Schutz, u.a. Aluminium- oder Kunststoffplatten von einigen Millimetern Dicke für Beta-Strahlen und Bleischilde mit einer Dicke von mindestens 20 Zentimetern oder Betonwände von mindestens einem Meter Dicke für Gamma-Strahlen.
Die Hauptziele von Schutzkleidung, die nach der EN 14126 zugelassen ist, sind zum einen das Verhindern eines Kontaktes mit Infektionserregern (Viren, Bakterien) sowie die Übertragung dieser auf andere Personen. Weiterhin muss die Schutzkleidung die einschlägigen Anforderungen aus der EN 340 erfüllen, sowie die Normen für Chemikalienschutzkleidung (z.B. EN 14605, mindestens Typ 4). Die Leistungsfähigkeit für den Widerstand gegen die Penetration von Infektionserregern wird u.a. gegen die Penetration kontaminierter Flüssigkeiten unter hydrostatischem Druck gemessen oder aufgrund mechanischen Kontaktes mit Substanzen, die kontaminierte Flüssigkeiten enthalten.
Die europäische Norm EN 1149-1 beschreibt ein Materialprüfverfahren für elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung zum Nachweis der entsprechenden Anforderung der EN 1149-5. Schutzkleidung, die diese Anforderung erfüllt, bietet Schutz vor elektrostatischen Entladungen, die eine Zündgefahr darstellen. Diese Anforderungen allein sind unter Umständen nicht ausreichend, um Zündgefahren in entzündlichen Atmosphären auszuschließen. Hierzu muss die Ableitfähigkeit der gesamten PSA und die Erdung auf einem ableitfähigen Boden betrachtet werden. Beim Tragen eines Schutzanzuges sind elektrostatische Aufladungen auf den Körper unvermeidbar, da sich durch Reibung synthetischer Materialien auf der Haut und der Unterbekleidung elektrostatische Ladungen auf dem Material ansammeln können. Dabei kann die Entladung auf einen Gegenpol zu einer Funkenbildung führen.