Die neue Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung
Bislang gab es in Deutschland nur Verordnungen zum autonomen Fahren und keine Regelungen zur Steuerung von Fahrzeugen von Leitständen. Die neue Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung soll diese Lücke ab dem 01. Dezember 2025 schließen und einen gesetzlichen Rahmen schaffen.
Was heißt Fernlenken?
Fernlenken bedeutet, dass Fahrzeuge, die der Beförderung von Personen und Gütern dienen, von einem Leitstand aus gesteuert werden. Sie werden allerdings nicht, wie beim autonomen Fahren, von KI, sondern von Personen mit Steuergeräten gelenkt. Die Fahrzeugführer werden dabei in Echtzeit von Kameras und Sensoren unterstützt.
Was bedeutet das für die Fahrzeugführer?
`Um Fahrzeuge über einen Leitstand führen zu dürfen, muss man seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Fahrzeugführer trägt die gleiche Verantwortung während der Steuerung, wie der Fahrer in einem Fahrzeug. Zusätzlich muss dieser mindestens 21 Jahre alt sein und entsprechende Schulungen absolviert haben.
Ein wesentliches Element: Alkoholmessungen
Die Verordnung schreibt gemäß Anlage 1 Abs. 4.2.1 in den „Anforderungen an den Leitstand“ vor, dass die Leitstände mit entsprechenden Vorkehrungen ausgerüstet sein müssen, um die Fahrtüchtigkeit der fernlenkenden Person sicherzustellen. Dazu zählt auch eine Alkoholmessung vor Beginn jeder Arbeitsschicht.
Warum sind die Messungen notwendig?
Auch wenn die Fahrzeugführer nicht im Fahrzeug sitzen, steuern sie aktiv im Straßenverkehr. Eingeschränktes Reaktionsvermögen kann fatale Folgen haben. Die Messungen dienen der Einhaltung der Fahrtüchtigkeitsverpflichtung und sind somit sicherheitsrelevant.
Darüber hinaus haben die Tests einen präventiven Aspekt: Sie stellen sicher, dass keine beeinträchtigten Personen am Straßenverkehr teilnehmen. Außerdem muss der Fahrzeughalter jederzeit feststellen können, ob die fernlenkende Person unter berauschenden Mitteln steht. Verstößt der Fahrer gegen die Auflagen kann dies zum Widerruf der Betriebserlaubnis des Halters führen
Wie kann die Testung erfolgen?
Eine Möglichkeit dieser Verpflichtung reibungslos nachzukommen ist Alcotest Go. Die Alcotest Go App führt die registrierten Mitarbeiter auf deren Smartphones durch die Testdurchführung. Mit Hilfe des Alkoholmessgeräts Alcotest 4000 Go wird der Atemtest abgegeben und ausgewertet. Um sicherzustellen, dass es sich um die zu testende Person handelt, wird der Mitarbeiter während der Testabgabe von der Frontkamera seines Smartphones fotografiert. Jedes Testergebnis wird in der App gespeichert und in das cloudbasierte System hochgeladen. Die Testergebnisse der gesamten Organisation können dann von den Verantwortlichen in der Webapplikation Dräger SafeTrack eingesehen werden. Mit entsprechenden Grafiken werden Werte im Zeitverlauf vergleichbar. Außerdem können über die Webapplikation registrierte Mitarbeiter verwaltet werden. Sollte es zu positiven Testergebnissen kommen, erhalten die Verantwortlichen eine E-Mail. Durch diese können schnell gezielte Maßnahmen ergriffen und die Sicherheit im Betrieb sichergestellt werden.
Die Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung stellt klar: Verantwortung braucht keine Fahrzeugtür. Auch beim Fernlenken bleibt der Mensch in der Pflicht und muss genauso wachsam, geschult und nüchtern sein, wie ein klassischer Verkehrsteilnehmer. Die Verpflichtung zur Abgabe eines Alkoholtests stellt klar, dass auch im digitalen Zeitalter Sicherheit das oberste Gebot ist. Unsere Systemlösung unterstützt bei der Sicherstellung von Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr.