Schulungen für sicheren Umgang mit Diisocyanaten

Ab dem 24. August 2023 gelten in der EU verschärfte Regeln für die industrielle Nutzung von Diisocyanaten. Diese Veränderungen resultieren aus Gesundheitsrisiken, insbesondere Berufsasthma, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Stoffe stehen. Die Europäische Kommission setzt auf Schulungen als zentralen Baustein für einen sicheren Umgang.


Die Verwendung von Diisocyanaten ist nur gestattet, wenn die Konzentration unter 0,1 Gewichtsprozent liegt oder die Anwender eine vorgeschriebene Schulung erfolgreich absolviert haben. Diese Schulungen werden von Sicherheitsexperten durchgeführt und decken allgemeine, Aufbau- und Fortgeschrittenenschulungen ab. Sie sind online verfügbar und sollten entlang der gesamten Lieferkette verbreitet werden.


Als führender Anbieter von Sicherheitslösungen weist Dräger auf sein breites Produktportfolio hin, das speziell auf den Umgang mit Diisocyanaten zugeschnitten ist. Dazu gehören unter anderem eine Auswahl an Halbmasken, Vollmasken und Gebläsefiltergeräten. Diese Produkte tragen dazu bei, den neuen Schulungsstandards gerecht zu werden und einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten.


Die Vorschriften treten nach einer Übergangsfrist von drei Jahren in Kraft. Zur kontinuierlichen Überwachung werden Mitgliedstaaten regelmäßig Berichte über Schulungsanforderungen und Gesundheitsdaten vorlegen. Dräger steht als verlässlicher Partner für Sicherheitslösungen an Ihrer Seite. Sicherheit hat höchste Priorität – schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter mit den innovativen Produkten von Dräger.


Diisocyanate sind chemische Verbindungen, die in der Herstellung von Polyurethanen und anderen Polymeren verwendet werden.

Diisocyanate können Atemwegsreizungen, Hautsensibilisierung und in höheren Expositionsstufen ernsthafte gesundheitliche Probleme verursachen, einschließlich Asthma und andere Atemwegserkrankungen. Es ist wichtig, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen und Schulungen im Umgang mit diesen Chemikalien zu erhalten.

Wir empfehlen mindestens einen Filter der Klasse A2 P2.