Warum Schutz bei Asbest so wichtig ist
Asbesthaltige Materialien begegnen Handwerksbetrieben, Sanierungsfirmen und Privatpersonen häufig in älteren Gebäuden. Beim Bearbeiten, Entfernen oder Entsorgen können gesundheitsgefährdende Fasern freigesetzt werden. Daher ist es wichtig, die richtigen Atemschutzlösungen zu verwenden.
Hoch gefährlich – oft unterschätzt
Asbestfasern können bereits in geringen Mengen schwerwiegende Erkrankungen auslösen. Sie sind teilweise unsichtbar, gelangen beim Einatmen tief in die Lunge und bleiben dort dauerhaft.
Ihre Sicherheit hat Priorität. Deshalb ist beim Umgang mit Asbest der Einsatz von zugelassenem Atemschutz und Schutzkleidung zwingend erforderlich.
Typische Risiken bei Arbeiten mit Asbest
- Schleifen, Bohren, Sägen alter Baumaterialien
- Abbruch- und Sanierungsarbeiten
- Gebäuderenovierungen vor Baujahr 1993
- Entfernen alter Bodenbeläge, Dachplatten oder Isolierungen
Welche Richtlinien gelten hinsichtlich geeigneter PSA zum Schutz gegen Asbest?
Der Umgang mit Asbest erfordert höchste Sorgfalt und unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben. Wichtige Regelwerke wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) sowie die der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) definieren klare Schutzmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und sicherer Arbeitsabläufe.
Welchen Atemschutz empfiehlt die TRGS 519 bei Sanierungsarbeiten mit Asbest?
Atemschutz ist generell ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Da Asbest ein besonders gefährlicher Werkstoff ist, der in der Vergangenheit in zahlreichen Bereichen eingesetzt wurde, ist eine hohe Sensibilisierung notwendig. Hier gilt: Gefahren minimieren, Sicherheit maximieren. Die TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ sieht folgenden Atemschutz vor:
- FFP2 – für kurzzeitige Tätigkeiten von max. zwei Stunden pro Schicht
- Halbmasken mit P2-Filter für länger andauernde Tätigkeiten
- Gebläsefiltergerät mit Maske und Partikelfilter TM1P (Hinweis: alle Dräger Gebläsefilter Partikelfilter erfüllen in Kombination mit einer Vollmaske/Haube die höchste Stufe TM3P)
- FFP3 – für kurzzeitige Tätigkeiten von max. zwei Stunden pro Schicht (durch Dräger nicht empfohlen)
- Halbmasken mit P3-Filter für länger andauernde Tätigkeiten
- Gebläsefiltergerät mit Maske und Partikelfilter TM2P
- Gebläsefiltergerät mit Vollmaske und Partikelfilter TM3P
- Atemluftunabhängiger Atemschutz
- Ausschließlich atemluftunabhängiger Atemschutz
Das Tragen von Schutzausrüstung ist lediglich eine von vielen Maßnahmen, die im Umgang mit Asbest zu beachten sind. Bitte informieren Sie sich vor jedem Einsatz umfassend und beachten Sie alle für sie geltenden Regularien und Normen. Führen Sie etwa eine Gefährdungsbeurteilung durch und setzen Sie nur fachkundiges, qualifiziertes Personal ein. Prüfen Sie unter anderem vor jeder Auswahl von Schutzausrüstung, ob diese den genannten Empfehlungen für den individuellen Einsatz entspricht, und stellen Sie sicher, dass diese für Ihre Arbeitsumgebung geeignet ist. Halten sie sich zudem streng an die Instruktionen zum korrekten Anlegen der Schutzausrüstung in der Gebrauchsanweisung. Dräger empfiehlt grundsätzlich, immer einen Filter der höchsten Schutzklasse zu verwenden
Welche Produkte von Dräger erfüllen die Anforderungen der TRGS 519?
Atemschutz
In Bereichen mit Asbestfaserkonzentrationen von mehr als 300.000 F/m³ sind Vollmasken mit Gebläse und Partikelfilter TM3P oder höherwertige Atemschutzge räte einzusetzen, erforderlichenfalls mit Anwärmung der Atemluft.
Atemschutz
In Bereichen mit Asbestfaserkonzentrationen bis 300.000 F/m³ müssen Atemschutzgeräte mit Partikelfilter P3 getragen werden.
Was mache ich mit meinem Atemschutz nach dem Einsatz mit Asbest?
Die benutzten Atemschutzgeräte müssen nach dem Einsatz ordnungsgemäß aufbereitet werden. Das bedeutet, dass eine Reinigung und Desinfektion so stattfinden muss, dass eine Kontaminationsverschleppung durch die Fasern ausgeschlossen ist. Die genaue Vorgehensweise als auch Alternativen wie z.B. die Einwegnutzung von Atemschutzgeräten obliegt der individuellen Gefährdungsbeurteilung unter Prüfung der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Atemschutzgerätes.
Körperschutz & Schutzanzüge
Damit keine Fasern auf Haut oder Kleidung gelangen, empfiehlt sich ein zertifizierter Schutzanzug. Geeignet sind Schutzanzüge der Kateogire III, mindestens Typ 5-6 (bei Auftreten von Sprühnebel und Feuchtigkeit mindestens Typ 4)
Schutzbrillen
Bei Arbeiten mit Asbest empfehlen sich Schutzbrillen, die vollständig umschließen und somit das Auge zuverlässig abschirmen.